KI-Schulungspflicht im Baubüro: Was der Digital Omnibus geändert hat

Die Pflicht, Ihre Leute im Umgang mit KI einzuweisen, gibt es weiter, aber sie ist seit Ende Juli 2026 weicher geworden: Betriebe müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht mehr sicherstellen. Bevor es um die Details geht, eine Frage, die sich schnell beantworten lässt: Können Sie in zwei Minuten aufschreiben, wer in Ihrem Büro mit welchem KI-Werkzeug arbeitet und wann diese Person zuletzt eingewiesen wurde? Wer das nicht kann, hat vor jeder Rechtsfrage erst mal eine Bestandsfrage.

Was sich geändert hat

Die Änderung steckt in der Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, formal Verordnung (EU) 2026/1744. Sie hat Artikel 4 der KI-Verordnung neu gefasst. Vorher hieß es sinngemäß: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sorgen dafür, dass ihr Personal ausreichend KI-Kompetenz hat. Jetzt heißt es: Sie ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung dieser Kompetenz zu unterstützen. Die Bundesnetzagentur beschreibt genau diesen Wechsel von „sicherstellen" zu „Maßnahmen ergreifen" auf ihrer Informationsseite zur KI-Kompetenz.

Das ist ein Unterschied im Verb, und der Unterschied zählt. Ein Betrieb schuldet die Organisation der Einweisung, nicht mehr den Lernerfolg jedes Einzelnen.

Was das nicht heißt

Es heißt nicht, dass Schulung entfällt. Die Pflicht bleibt, nur ihr Maßstab ist ein anderer. Nach der Bundesnetzagentur gibt es keine Vorgaben für Zertifikate, keine vorgeschriebenen Trainingsformate und kein garantiertes Kompetenzniveau. Sie empfiehlt aber ausdrücklich, die Maßnahmen zu dokumentieren, damit Sie im Zweifel zeigen können, was Sie getan haben.

Und eine ehrliche Korrektur in eigener Sache: In unserem Artikel zum EU AI Act im Bau- und Planungsbüro steht noch, Betriebe müssten dafür „sorgen", dass die Leute verstehen, was die Werkzeuge tun. Diese Schärfe gilt seit der Änderung so nicht mehr. Der Rest dieses Artikels ist davon nicht berührt, aber an dieser Stelle gilt die neue Fassung.

Was das im Baubüro praktisch bedeutet

Die Bundesnetzagentur nennt drei Bausteine, und die lassen sich für ein Büro mit fünf oder fünfzig Leuten gleich gut übersetzen:

  1. Bedarf ermitteln. Wer nutzt welche KI, und für was? Wer Angebotstexte formuliert, braucht eine andere Einweisung als jemand, der Bautagebücher zusammenfassen lässt. ChatGPT auf dem privaten Handy eines Poliers zählt mit.
  2. Maßnahme passend gestalten. Eine halbe Stunde interne Einweisung, ein Merkblatt, ein gemeinsamer Nachmittag am echten Vorgang: Es gibt kein vorgeschriebenes Format. Entscheidend ist, dass die Leute Grenzen kennen: Was darf in ein Werkzeug hinein, was nicht, und wo muss ein Mensch nachprüfen?
  3. Festhalten und auffrischen. Ein einfaches Verzeichnis reicht als Anfang: wer, wann, welche Inhalte, welches Werkzeug. Bei neuen Werkzeugen oder neuen Leuten kommt eine Zeile dazu.

Wo Kundendaten ins Spiel kommen, ist der Datenschutz die nächste Frage. Was vorher zu klären ist, steht auf KI und DSGVO im Baubetrieb.

Was wir nicht wissen

Ehrlich gesagt lässt sich nicht für jeden Einzelfall sagen, wie viel Dokumentation im Zweifel genügt oder wie die Aufsicht die Formulierung „Maßnahmen ergreifen" in der Praxis auslegt. Dazu gibt es noch wenig Erfahrung. Das hier ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Wird es im Einzelfall heikel, gehört die Frage zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

Zwei Wege, das anzugehen

Weg eins: selbst machen. Bestandsliste, kurze Einweisung, Verzeichnis. Das schaffen viele Büros an einem ruhigen Nachmittag, und es kostet nur Zeit.

Weg zwei: mit Begleitung. Wenn Sie ohnehin klären wollen, wo KI in Ihrem Büro wirklich Zeit holt, lässt sich beides verbinden: Die Beratung an Ihren echten Abläufen liefert die Bestandsaufnahme gleich mit. Diese Beratung ist für viele BAFA-förderfähig. Ein reiner Schulungstag ist es nicht, denn Seminare und Workshops fallen nicht unter die Förderung. In den meisten neuen Bundesländern zahlen Sie rund 700 € statt 3.500 €, die Förderabwicklung läuft über gelistete Partner. Eine Bewilligungsgarantie gibt es nicht, und die Richtlinie gilt nach heutigem Stand bis zum 31.12.2026. Wer 80 % bekommt und wer 50 %, steht auf der Seite BAFA-geförderte KI-Beratung im Bau, regionale Details etwa unter KI-Beratung Bau in Sachsen.

Ob Weg eins reicht oder Weg zwei mehr bringt, klärt man am besten in einem kurzen Gespräch, und die Antwort darf auch lauten: Das schaffen Sie allein. Mehr dazu auf der Startseite.


Quellen:

  • KI-Kompetenz nach Artikel 4 der KI-Verordnung, Bundesnetzagentur, https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/7_Kompetenz/start.html (abgerufen 21.09.2026, Seite ohne sichtbares Datum)
  • Digital Omnibus KI: VO (EU) 2026/1744 im EU-Amtsblatt, regulatoryblog.eu, https://www.regulatoryblog.eu/post/digital-omnibus-ki-verordnung-eu-2026-1744 (Veröffentlichung im Amtsblatt 24.07.2026, abgerufen 21.09.2026)
  • Digital-Omnibus-Verordnung zur KI tritt Montag (27. Juli 2026) in Kraft, Pharma Deutschland, https://www.pharmadeutschland.de/newsroom/news/digital-omnibus-verordnung-zur-ki-tritt-montag-27-juli-2026-in-kraft/ (Juli 2026, abgerufen 21.09.2026)
  • KI-Kompetenzpflicht 2026: Digital Omnibus Änderungen, Höll GmbH, https://hoell.de/blogs/it-technologie/ki-kompetenzpflicht-digital-omnibus-2026 (abgerufen 21.09.2026)
  • Unternehmensberatung, BAFA, https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html (Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis 31.12.2026, abgerufen 21.09.2026)

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