Was ich nicht mache: Ihnen ein „DSGVO-konform“ auf ein Blatt schreiben
DSGVO-Konformität ist kein Stempel, den ein KI-Berater vergibt — und wer ihn Ihnen verspricht, verkauft Ihnen eine Sicherheit, die er gar nicht liefern kann. Was ich mache, ist konkreter und ehrlicher: die Praxis einordnen, die Datenflüsse datensparsam einrichten und Ihnen sagen, welche Fragen Sie mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder einem Fachanwalt klären müssen. Die verbindliche rechtliche Bewertung liegt dort — bei Menschen mit der Zulassung dafür, nicht bei einem Berater und erst recht nicht bei der KI selbst.
Datenschutz ist keine Einstellung im Tool.
Er entsteht aus drei Dingen: welche Daten Sie hineingeben, welcher Vertrag mit dem Anbieter gilt und welche Regel Ihr Team befolgt.
Und immer: Die verbindliche rechtliche Bewertung macht Ihr Datenschutzbeauftragter oder ein Fachanwalt — nicht die KI und nicht ich.
Das ist kein Kleingedrucktes zur Absicherung, sondern der Kern meiner Arbeit. Wer Ihnen „rechtssicher“ verspricht, bevor er Ihre Datenflüsse kennt, redet über etwas, das er nicht wissen kann. Wer mit Ihnen die drei Fragen durchgeht und die Abläufe datensparsam einrichtet, gibt Ihnen etwas Belastbares in die Hand. Was der EU AI Act zusätzlich für Bauunternehmen und Planungsbüros bedeutet, die KI-Werkzeuge einsetzen, habe ich im Blog aufgeschrieben; die Kurzfassung: Wer KI nur nutzt und keine eigenen Modelle baut, hat deutlich weniger Pflichten, als die Schlagzeilen vermuten lassen.