„Dokumentieren“ heißt nicht „durchsetzen“ — und das ist der Punkt
Ich verspreche Ihnen bewusst keinen Nachtrag auf Knopfdruck, den Sie blind abschicken und der dann schon durchgeht. Was die KI zuverlässig kann, ist die Fleißarbeit: den Anlass dokumentieren und formgerecht aufschreiben — Fakten zusammenführen, dem richtigen VOB-Fall zuordnen, vollständig aufbauen, damit nichts fehlt und nichts untergeht. Was sie nicht kann, ist beurteilen, ob Ihr Nachtrag dem Grunde und der Höhe nach berechtigt und durchsetzbar ist. Das hängt am konkreten Bauvertrag, an der VOB/B und oft an Fristen — etwa der Pflicht, eine zusätzliche Leistung nach § 2 Abs. 6 VOB/B anzukündigen, bevor Sie mit der Ausführung beginnen. Ein Nachtragsangebot ist zudem eine bindende Willenserklärung; deshalb bleibt die Kalkulation und die rechtliche Bewertung beim Menschen, der den Vertrag und die Baustelle kennt.
KI = schnelles Dokumentieren und Formulieren des Nachtrags.
Mensch = Nachtragspreis kalkulieren, Anspruch und Fristen prüfen, abgeben.
Und immer: der Entwurf ist ein Arbeitsstand, kein durchgesetzter Nachtrag.
Diese ehrliche Grenze ist kein Kleingedrucktes, sondern der Kern: Eine KI, die Ihnen den „garantiert anerkannten Nachtrag“ verspricht, führt Sie aufs Glatteis — über die Berechtigung entscheidet nicht die Software, sondern der Vertrag und im Zweifel das Gericht. Eine KI, die Ihnen das Dokumentieren und Formulieren abnimmt und die Bewertung bei Ihnen lässt, spart echte Zeit und sorgt dafür, dass berechtigte Nachträge überhaupt gestellt werden — ohne ein Risiko zu verschweigen.