Unterlagen für die Bauaufsicht, sortiert statt zusammengesucht
Bayern regelt die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge seit Februar 2021 in einer eigenen Verordnung, der DBauV. Möglich ist sie laut BayernPortal aber noch nicht überall im Land, und eingereicht wird über den bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Für Ihren Betrieb heißt das schlicht: Die Nachweise, Datenblätter und Bestätigungen müssen vollständig und geordnet vorliegen, egal ob sie danach hochgeladen oder ausgedruckt werden. Genau dieses Zusammenstellen und Zuordnen nimmt Ihnen eine KI ab. Wie das auf Planerseite aussieht, steht auf der Seite für Architektur- und Planungsbüros.